Eine Kapazitätskarte hilft, die Standortsuche für einen Batteriespeicher in der Schweiz einzugrenzen. Sie reserviert keine Kapazität, begründet keinen Anschlussanspruch und bildet den vollständigen Betriebsfall eines BESS nicht ab. Besonders wichtig: Die Karten unterscheiden zwischen Einspeisung und Bezug, während die allgemeinen Flexibilitätsfälle noch kein batteriespezifisches Modell für Speicherkapazität und Betriebsbeschränkungen darstellen.
Die Anschlusskapazitätskarten von Swissgrid sind auf den 1. Juni 2026 datiert. Sie zeigen indikative Kapazitäten an Unterwerken des Übertragungsnetzes – getrennt nach Ausspeisung (Last) und Einspeisung (Produktion). Abgebildet sind das heutige Netz sowie geplante Netzhorizonte für 2030, 2035 und 2040 mit unterschiedlichen Flexibilitätsannahmen. Die Methodik stützt sich auf stündliche Marktsimulationen und Netzberechnungen unter Berücksichtigung des N-1-Sicherheitsprinzips; bestehende, bereits zugeteilte und reservierte Kapazitäten werden pro Netzknoten abgezogen.[1, 2]
Bei einem BESS sollten zuerst beide Richtungen geprüft werden. Laden ist Netzbezug, Entladen ist Einspeisung. Ein günstiger Wert nur auf einer Seite belegt nicht, dass sich der gewünschte Import- und Exportbereich am selben Standort realisieren lässt.
without taking into account the storage capacity, flexibility or constraints of the plant.
Diese Einschränkung ist wesentlich: Die Karten enthalten bereits allgemeine Fälle, in denen ein neuer Anschluss seine Leistung bei Netzüberlastung anpassen kann. Das ist jedoch noch kein batteriespezifisches Betriebsmodell. Swissgrid nennt die Berücksichtigung der Flexibilität im Zusammenhang mit der Speicherkapazität sowie von Leistungen wie Ausgleichsenergie oder Redispatch als geplante Weiterentwicklungen – nicht als Bestandteile der aktuellen Zahlen.[2]
Die Methodik weist einen Basiswert und Flexibilitätsfälle aus. Bei den flexiblen Fällen muss die Anlage ihre Einspeisung oder Ausspeisung bei Netzüberlastung reduzieren oder anpassen können. Je nach Flexibilitätsannahme wird die angegebene Kapazität 90 oder 80 Prozent der Zeit als verfügbar ausgewiesen. Das ist kein bedingungsloser Anschlussanspruch, sondern ein anderer Betriebsrahmen, den das Projekt nachweisen und vereinbaren müsste.[2]
| Kartenelement | Was es zeigt | Was es nicht bestätigt |
|---|---|---|
| Ausspeisung / Last | Indikativer Spielraum für den Bezug am Übertragungsnetzknoten. | Ein verbindliches Bezugsrecht oder den zulässigen Ladefahrplan des BESS. |
| Einspeisung / Produktion | Indikativer Spielraum für die Einspeisung am Netzknoten. | Ein verbindliches Exportlimit für ein konkretes Anschlussgesuch. |
| Flexibilitätsfall | Kapazität unter der Annahme, dass die Leistung in Engpasszeiten angepasst werden kann. | Dass EMS, Fahrplan oder Vertrag des Projekts diese Bedingung erfüllen. |
| Zukunftshorizont | Modellierte Kapazität unter Annahme geplanter Netzentwicklung. | Einen garantierten Anschlusstermin oder die rechtzeitige Genehmigung und Umsetzung der Netzarbeiten. |
Swissgrids Modell geht grundsätzlich davon aus, dass alle Netzelemente in Betrieb sind; Ausfälle können die Kapazität reduzieren. Gleichzeitige Anschlussgesuche an benachbarten Netzknoten sind ebenfalls nicht berücksichtigt. Die indikative Unterwerksbeurteilung betrifft Änderungen am Unterwerk – nicht die Anschlussleitung oder ein neues Unterwerk. Deshalb bleiben lokale Konkurrenz und standortspezifische Technikprüfungen entscheidend.[2]
Die Karten beziehen sich auf das Übertragungsnetz von Swissgrid, nicht auf jedes Schweizer Verteilnetz. Swissgrid nennt für direkte Anschlüsse eine Mindestanschlussleistung für Einspeisung oder Ausspeisung von 150 MVA auf der 220-kV-Ebene und 300 MVA auf der 380-kV-Ebene. Für Anschlussleistungen unter 150 MVA ist der lokale Verteilnetzbetreiber zuständig. Das sind MVA-Schwellenwerte aus der Swissgrid-Anschlussinformation – keine pauschale MW-Regel für jedes Batteriesystem. Klären Sie Anschlusspunkt, Spannungsebene und zuständigen Netzbetreiber, bevor Sie Standorte anhand einer Übertragungskarte vergleichen.[1]
Für direkte Übertragungsnetzanschlüsse führt Swissgrid technische Mindestanforderungen für umrichterbasierte Energiespeicher auf. Laut Swissgrid dauert die Inbetriebnahme eines Anschlusses nach Eingang des Gesuchs erfahrungsgemäss drei bis zehn Jahre – unter anderem abhängig von Land, Bewilligungen, Lieferzeiten und Umsetzungskapazitäten. Seit dem 1. Juni 2026 wird für neue Übertragungsnetz-Anschlussgesuche von Grossbatterien eine nicht rückerstattbare Antragspauschale erhoben. Als eingegangen gilt das Gesuch erst nach Bezahlung und Vorliegen der erforderlichen Angaben.[1, 3]
Eine erste strukturierte Prüfung hält daher Import- und Exportleistung getrennt fest, dazu Netzebene, Kartenhorizont und Flexibilitätsfall, Standort- und Leitungseinschränkungen sowie offene Fragen an den zuständigen Betreiber. Anschliessend sind diese Punkte im formellen Verfahren zu bestätigen; ein Kartenwert ersetzt keine Anschlussprüfung.
Die Karte zeigt, was als Nächstes zu prüfen ist – nicht, dass ein BESS-Standort angeschlossen, verfügbar oder machbar ist.
Zur Kostenfrage lesen Sie auch unsere Analyse zu Schweizer Netzanschlussbeiträgen für BESS. Der Überblick zur BESS-Entwicklung in der Schweiz zeigt, weshalb Anschlussfähigkeit und Bewilligung gemeinsam geprüft werden müssen.
Geprüft am 10. Oktober 2026. Die technischen Aussagen folgen den veröffentlichten Anschlussinformationen und der Methodik von Swissgrid. Die Standortprüffragen und ihre Bedeutung für die Projektentwicklung sind die Analyse von CurvatureEnergy.
without taking into account the storage capacity, flexibility or constraints of the plant.CurvatureEnergy-Übersetzung: «ohne die Speicherkapazität, Flexibilität oder Einschränkungen der Anlage zu berücksichtigen.»Illustration: schematische Darstellung von CurvatureEnergy. Keine Swissgrid-Kapazitätskarte; sie enthält keine Anschlusskapazitätsdaten.